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glossar:c:call

Rufzeichen, das / Funkrufname, der / Stationsname, der


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JEDER Funksender muss in der Bundesrepublik Deutschland durch einen eindeutigen Namen oder ein Rufzeichen bezeichnet werden. Dieser wird der Sendestation mit der Genehmigung zum Betrieb übermittelt und ist im Anschluss daran zu nutzen.

Bei Rundfunkanstalten wird der Name des Rundfunksenders als Funkrufname genutzt - wie Beispielsweise ARD, ZDF, Deutschlandfunk, RTL etc. Wird der Name geändert, muss auch die Betriebsgenehmigung geändert werden.

Früher besaßen auch die vielen kommerziellen Funkdienste eigene Funkrufnamen - wie beispielsweise „Radio Norddeich“ (in Morsetelegrafie DAN) oder der Zeitzeichensender der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, welcher immer noch unter dem Funkrufnamen DCF77 sendet.

Dabei beginnen alle bundesdeutschen Funkrufnamen/-Zeichen mit einem D und sind in der Regel dreistellig. Angehängte Zahlen dienen/dienten oft der Kennzeichnung der Frequenz (DCF77 = 77 kHz Sendefrequenz).

Funkrufzeichen im Amateurfunkdienst

Der Amateurfunkdienst nutzt zwar auch Funkrufzeichen (aka „Calls“), welche mit einem D beginnen. Allerdings bestehen Amateurfunkrufzeichen aus Zwei Buchstaben (Präfix), einer bis mehrere Zahlen sowie einem Suffix aus 1-x Buchstaben.

Zum Beispiel lautet ein gängiges Amateurfunk-Rufzeichen DF0BJ (Clubstation). Bei Bedarf können auch Rufzeichen wie DL500BIER vergeben werden. Es handelte sich hierbei um ein Sonderrufzeichen zum Anlass des seit 500 Jahre bestehenden deutschen Reinheitsgebotes für die das Brauen von Bier.

Das Präfix wiest hier auf Besonderheiten hin - wie zum Beispiel DP0GVN das Amateurfunkrufzeichen der Bundesdeutschen Georg-von-Neumayer-Forschungsstation in der Antarktis lautet - einem an sich exterritorialen Ort (Antarktis) aber dennoch deutsches Hoheitsgebiet (die Station selbst).

Die derzeit gültige detaillierte Verteilung der Amateurfunk-Rufzeichen findet man in der Verfügung 53-2024 der Bundesnetzagentur.

Ausnahme: CB- und Jedermannfunk

Die einzige Ausnahme von dieser Rufzeichenpflicht bilden die Funkanwendungen für Jedermann sowie der CB-Funk. Alle drei hier zur Verfügung stehenden Hobbyfunk-Bereiche sind allgemein zugeteilt und können von jedem Menschen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne einen festen Funkrufnamen genutzt werden.

Es gab in den 1990er Jahren Bestrebungen der damaligen Aufsichtsbehörde, auch für den CB-Funk verpflichtende Funkrufzeichen nach dem Schema DCB123 (also drei Buchstaben, drei Zahlen, beginnend mit D) einzuführen - vorwiegend für den damals auch im CB-Funk aufkommenden Datenfunk. Jedoch wollte die Behörde die Verwaltung der Funkrufnamen aufgrund des hohen Aufwandes nicht selbst durchführen und übergab die Herausgabe der Rufzeichen an den CB-Dachverband „Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF)“.

Daraufhin entbrannte ein massiver Streit, ob ein Privatverein dazu überhaupt berechtigt sei (ist er nicht, die Funkrufnamen-Vergabe ist eine hoheitliche Aufgabe) und warum ausgerechnet der DAKfCBNF für die Verteilung zuständig sein sollte.

Darauf spaltete sich die CB-Funk-Szene in der Bundesrepublik-Deutschland ganz massiv. Der Konflikt führte dazu, dass es heute keinen CB-Funk-Dachverband und so gut wie überhaupt keine CB-Funk-Vereine mehr in der Bundesrepublik Deutschland gibt.

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glossar/c/call.txt · Zuletzt geändert: 2026/03/16 19:53 von dj1ng