glossar:a:amateurfunk
Amateurfunk(dienst), der
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Ein Funkdienst, welcher durch das Gesetz über den Amateurfunkdienst definiert wird. Es handelt sich um einen technisch-wissenschaftlichen Funkdienst, welcher in der Bundesrepublik Deutschland von ca. 60.000 bis 70.000 Menschen - und weltweit von mehreren hunderttausend Menschen - als Hobby ausgeübt wird. Um daran teilzunehmen, muss man eine Prüfung ablegen und erhält danach eine „Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Der Amateurfunkdienst darf in Notfällen und Katastrophen per Funk Hilfe leisten. - Siehe dazu auch Amateurfunker ... Funkamateur .... was denn nun?
glossar/a/amateurfunk.txt · Zuletzt geändert: 2026/03/12 21:51 von dj1ng