Das NOTFUNK-WIKI

Initiative "Deutschland funkt! Bürgernotfunk für JEDERMANN"

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


betrieb:begriffe

Notfunkverkehr

Notfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten zwischen einer Funkstelle, die selbst in Not ist oder an einem Notfall beteiligt oder Zeuge des Notfalles ist, und einer oder mehreren Hilfe leistenden Funkstellen. Der Funkamateur ist verpflichtet, über Aufforderung der für den Hilfseinsatz zuständigen Behörden im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung bei der Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehr zu leisten und hat den Anordnungen der Behörden Folge zu leisten.

Notfall

Notfall ist ein Ereignis, bei dem die Sicherheit menschlichen Lebens zumindest gefährdet erscheint.

Katastrophenfunkverkehr

Katastrophenfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten, die den nationalen oder internationalen Hilfeleistungsverkehr betreffen, zwischen Funkstellen innerhalb eines Katastrophengebietes sowie zwischen einer Funkstelle im Katastrophengebiet und Hilfe leistenden Organisationen.

Katastrophengebiet

Katastrophengebiet ist ein geographisches Gebiet, in welchem eine Katastrophe stattgefunden hat, für die Dauer des Katastrophenfalles.

Notruf

Bei Empfang eines Notrufes ist der eigene Funkverkehr sofort zu unterbrechen und jede Störung des Notrufes zu unterlassen. Wird keine Antwort durch andere Funkstellen festgestellt, so ist unverzüglich Verbindung mit der notrufenden Funkstelle aufzunehmen. Erforderlichenfalls sind andere Funkstellen auf den Notruf aufmerksam zu machen.

Quelle: Telekommunikationsgesetz 2021 § 148, Österreich, abgerufen am 20.1.2023

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
betrieb/begriffe.txt · Zuletzt geändert: 2023/03/31 20:49 von 127.0.0.1