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CB-Funk im Notfunk
CB-Funk bzw CB-Radio kommt ursprünglich aus Amerika und bedeutet auf Deutsch in etwa Bürgerfunk (Citizen Band). Übersetzt bedeutet das: CB-Funk ist eine Funkanwendungen für den normalen Bürger, der kein Interesse an kommerziellen Funkdiensten oder dem Amateurfunk hat. Im Gegensatz zum Amateurfunk ist der CB-Funk jedoch nur eine Funkanwendung - und kein Funkdienst.
CB-Funk wird in der BRD über die Verfügung Verfügung 11/2016 der Bundesnetzagentur geregelt.
Möglichkeiten
In der Bundesrepublik Deutschland darf der CB-Funk wie folgt betrieben werden:
Kanal | Betriebsarten | Bereich |
---|---|---|
01-40 | AM: 4 Watt ERP / FM: 4 Watt ERP / SSB: 12 Watt PEP | Bundesweit |
41-80 | FM: 4 Watt ERP | Nur außerhalb Schutzzonen |
Es sind beliebige Antennen (auch mit Gewinn) und beliebige Zubehörteile zugelassen. Letztere dürfen aber NICHT die jeweiligen Werte der Sendeleistung erhöhen (sg. Leistungsverstärker, Brenner, PA).
Mittels CB-Funk sind Ortsverbindungen im 2-stelligen Kilometer-Bereich - sowie abhängig von der Sonnenaktivität - europaweite Funkverbindungen, ggf. sogar transatlantische Funkverbindungen möglich.
Nutzen im Notfunk
- Im Blackout-Fall: Herstellen von Funkverbindungen auf (über-)regionaler Ebene (z. B. Landkreisweit), herstellen von Funknetzen in Stadtteilen und zwischen Dörfern
- Im „normalen“ Katastrophenfall: Herstellen von Funkverbindungen auf lokaler und regionaler Ebene - z. B. bei abgeschnittenen und nicht zugänglichen Dörfern, Tälern, Gebieten
- Nutzung als Teil eines Crossband-Repeaters zur Reichweitenerhöhung von FreeNet- oder PMR446-Funkgeräten.