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Amateurfunker ... Funkamateur .... was denn nun?
Tatsächlich ist es immer ein wenig verwirrend, wenn die einen ständig „Amateurfunker“ sagen und die anderen diesen ständig mit dem Einwurf „Es heisst aber Funkamateur“ korrigieren.
Gesetzlich definiert
Das Gesetz über den Amateurfunk in der Fassung von 1997 definiert in seinem §2 „Begriffsbestimmung“ folgendes:
Im Sinne dieses Gesetzes ist (1) Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses […], der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt, […] (Hervorhebung vom Author)
Das Gesetz spricht hier ganz klar vom „Funkamateur“ um diesen vom „Funkprofi“ abzugrenzen. Zur Zeit des ersten Gesetz über den Amateurfunk von 1949 (eines der ersten Gesetze, welches überhaupt in der noch nicht vollständig gegründeten Bundesrepublik Deutschland verabschiedet wurde) gab es tatsächlich auch noch Funkprofis - also Menschen, welche mit der Übermittlung von Funknachrichten und Vermittlung von Funkgesprächen eine kommerzielle Dienstleistung erbrachten. Dies waren zum Beispiel Funker in Postfilialen (Telegraphen-Amt) oder die Mitarbeiter der See- und Küstenfunkstelle Norddeich-Radio. Selbst das erste Automobil-Telefonnetz (A-Netz) in der Bundesrepublik Deutschland wurde noch im Handbetrieb von Vermittlern bedient, welche tatsächlich nichts anderes als „Funkprofis“ gewesen sind.
Mit dieser Bergiffsbestimmung wurde also ganz klar abgegrenzt, dass Funkamateure keinerlei finanziellen Ausgleich für die Übermittlung von Nachrichten erhalten dürfen.
Keine Funkprofis mehr
Nun ist es tatsächlich so, dass der kommerzielle Funkdienst mehr oder weniger vollständig vom Antlitz des Planeten verschwunden ist. Jeder kann heutzutage mehr oder weniger jeden anderen Menschen der Welt in Direktwahl per Telefon oder EMail erreichen - ohne die Dienste eines Funkvermittlers in Anspruch nehmen zu müssen.
Lediglich die Disponenten in Einsatzzentralen (Firmen und Betriebe, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Verkehrsbetriebe) nutzen das Medium Funk noch professionell - aber nur noch als Mittel zum Zweck, also als „Werkzeug“.
Geblieben ist der Funkamateur, welcher sich von den Jedermannfunkern insofern abhebt, als dass er zur Teilnahme am Amateurfunkdienst eine Prüfung ablegen muss, in welcher er Kenntnisse über die Technik zur drahtlosen Nachrichtenübermittlung, sowie Betriebstechnik und Kenntnsisse über die gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben nachweisen muss. Als „Gegenleistung“ ist es dem Funkamateur dann gestattet, seine Funkgeräte vollständig selber zu bauen und ohne technische Prüfung betreiben zu dürfen.
... und die "Amateurfunker"?
Das ist nun wieder eine der Künstlichkeiten der Deutschen Sprache - welche eben ergibt, dass die Umkehrung eines zusammengesetzten Wortes eben nicht die gleiche Bedeutung hat wie das ursprüngliche Wort. Ein „Leuchterarm“ ist nun einmal nur ein Teil einer Lampe - und ein „Armleuchter“ die ganze Lampe selbst (und ggfs. auch ein Schimpfwort).
Daher bezeichnet der Begriff „Amateurfunker“ (durch die Betonung auf „Amateur“) jemanden, welcher sich nur in „amateurhafter Weise“ mit seinem Hobby „Funk“ auseinander setzt. Daher ist dieser Begriff auch Vergleichbar mit „Hobbyfunker“ und „Jedermannfunker“.
... einmal mit Profis arbeiten
Tatsächlich gibt es nämlich unter den Funkamateuren sehr viele Menschen, welche ihr Hobby zum Beruf - oder den Beruf zum Hobby - gemacht haben und professionell mit dem Medium „Funk“ arbeiten. Sie sind daher als Fachleute, Spezialisten und Experten anzusehen. Aber auch ein Funkamateur, welcher als Fleischer, Bäcker oder Maler arbeitet, ist ein Experte auf seinem Gebiet, da der Amateurfunk eine Menge Wissen abverlangt um diesen vernünftig zu betreiben.
Daher ist es schon fast eine sprachliche Beleidigung, einen geprüften Funkamateur als „Amateur….“ zu bezeichnen - da er jedoch in jedem Fall wesentlich mehr Fachwissen und Expertise besitzt, als die allermeisten anderen Hobbyfunker. Er hat dies schliesslich durch eine Prüfung nachgewiesen.
Der Volksmund jedoch ....
Nun ist das Wort „Amateurfunker“ jedoch wesentlich einfacher und leichter auszusprechen, als das sperrige „Funkamateur“. Die meissten Menschen können sowieso nicht unterscheiden und wissen ganz sicher nicht, was im Gesetz steht. Sie sehen auch rein sprachlich keinen Unterschied zwischen beiden Wörtern.
Daher sollte jeder Funkamateur eben nicht unbedingt „allergisch reagieren“ wenn man ihn einmal als Amateurfunker bezeichnet. Das kann nun einmal passieren und soll keine Abwertung darstellen - weder sprachlich noch qualitativ.