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engl. Time-Out-Timer (TOT)
Die ersten Hobbyfunker der Bundesrepublik Deutschland durften 1970 im CB-Funk alles, nur eines nicht: Zu lange Sprechen und Senden, schon gleich gar keine Musik. Denn sogenannte „Rundfunkähnliche Darbietungen“ waren diesen durch die Aufsichtsbehörde offiziell verboten.
Zwar hat man den CB-Funkern damals keine Sprechzeitbegrenzungen auferlegt - dafür dann aber in späteren Jahrzehnten den Jedermannfunkern im Bereich PMR446 und später auch dem FreeNet.
Auch hier hatten die Aufsichtsbehörden wieder Angst, Funker könnten eine Frequenz für kostenlose „Rundfunksendungen“ missbrauchen. So führte man hier erstmals eine Sprechzeitbegrenzung ein.
Funkgeräte mussten verpflichtend eine Einstellung bieten, welche den Sender nach spätestens 3 Minuten (180 Sekunden) ausser Betrieb setzte - egal, ob derjenige Funker noch etwas zu sagen hatte. Wenn man nicht kurz die PTT-Taste losliess, wunderte man sich, warum das Funkgerät, welches man auf Sendung wähnte, plötzlich mit einem sprach.
Im PMR446-bereich wurde diese Sprechzeitbegrenzung in späteren Vorschriften abgeschafft, dafür aber wieder im Freenet-Funkverkehr eingeführt. Einige Jahre später wurde diese hier auch wieder abgeschafft - nur um im Jahre 2025 von der Bundesnetzagentur wiederbelebt zu werden - sehr zum Unwillen der Funker.
Natürlich „muss“ niemand so lange reden - aber einem Menschen nach 3 Minuten das Wort abzuschneiden, ist doch an sich schon eine große Frechheit.