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Grundsätzlich ist ein Gateway immer zuerst ein Repeater. Es Empfängt Signale und strahlt dieser wieder ab.
Im Unterschied zu einem Repeater versteht man im Zusammenhang mit dem Funk unter einem Gateway
Funker 1 funkt auf FreeNet (VHF), Funker 2 auf PMR446. Beide Funker können sich nicht direkt hören aufgrund der unterschiedlichen Frequenzen. Ein Gateway vermittelt hier zwischen beiden Frequenzbereichen. Man nennt dieses Gateway auch ganz speziell einen „Crossband-Repeater“.
Ein Funker nutzt ein Gateway ins Internet, um mit einem Menschen zu sprechen, welcher an einem Computer zuhause sitzt und keine Möglichkeit für die Nutzung des Funks hat.
Ein Funker in Hamburg möchte mit einem Funker in Rosenheim in Kontakt treten, hat aber keine Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Dabei benutzen beide Funker jeweils ein Gateway, um ihre Funksignale per Kabel auf die andere Seite der Republik transportieren zu können.
Leider hat die Bundesnetzagentur im Jahre 2025 die Nutzung von Gateways auf FreeNet und PMR446 grundsätzlich verboten. Somit darf man hier weder einen Crossband-Repeater betreiben, noch einen Einstieg ins Internet etc.
Sprich: Alle drei zuvor erläuterten Möglichkeiten stehen in der Bundesrepublik Deutschland nur noch CB-Funkern und Funkamateuren zur Verfügung. Begründet hat man dies mit der Störhäufigkeit - und dass die beiden Jedermannfunkanwendungen ja nur „Kurzstrecken-Funkanwendungen“ seien und eine Reichweitenverlängerung nicht mehr in Frage komme.