betrieb:begriffe
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+ | ====== Notfunkverkehr ====== | ||
+ | Notfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten zwischen einer Funkstelle, die selbst in Not ist oder an einem Notfall beteiligt oder Zeuge des Notfalles ist, und einer oder mehreren Hilfe leistenden Funkstellen. Der Funkamateur ist verpflichtet, | ||
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+ | ====== Notfall ====== | ||
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+ | Notfall ist ein Ereignis, bei dem die Sicherheit menschlichen Lebens zumindest gefährdet erscheint. | ||
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+ | ====== Katastrophenfunkverkehr ====== | ||
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+ | Katastrophenfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten, | ||
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+ | ====== Katastrophengebiet ====== | ||
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+ | Katastrophengebiet ist ein geographisches Gebiet, in welchem eine Katastrophe stattgefunden hat, für die Dauer des Katastrophenfalles. | ||
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+ | ====== Notruf ====== | ||
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+ | Bei Empfang eines Notrufes ist der eigene Funkverkehr sofort zu unterbrechen und jede Störung des Notrufes zu unterlassen. Wird keine Antwort durch andere Funkstellen festgestellt, | ||
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