Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Das BBK ist die Zivilschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Konventionen von 1949.
Die Bundesoberbehörde unter Aufsicht des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (kurz BMI) wurde 2014 eingerichtet und steht in der Tradition der Vorgängerorganisationen:

Die Grundlage für das BBK ist § 4 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG).