====== Freenet, die Funkanwendung ====== ---- [[glossar:a:0|A]] [[glossar:b:0|B]] [[glossar:c:0|C]] [[glossar:d:0|D]] [[glossar:e:0|E]] [[glossar:f:0|F]] [[glossar:g:0|G]] [[glossar:h:0|H]] [[glossar:i:0|I]] [[glossar:j:0|J]] [[glossar:k:0|K]] [[glossar:l:0|L]] [[glossar:m:0|M]] [[glossar:n:0|N]] [[glossar:o:0|O]] [[glossar:p:0|P]] [[glossar:q:0|Q]] [[glossar:r:0|R]] [[glossar:s:0|S]] [[glossar:t:0|T]] [[glossar:u:0|U]] [[glossar:v:0|V]] [[glossar:w:0|W]] [[glossar:x:0|X]] [[glossar:y:0|Y]] [[glossar:z:0|Z]]\\ ---- Zunächst: "Freenet" ist ein Name, welche die Firma Motorola gerne dieser Funkanwendung gegeben hat, welcher sich aber im Sprachgebrauch der Bundesnetzagentur nicht durchgesetzt hat. Dort läuft dieser als namenslose Funkanwendung für Jedermann im Frequenzbereich von 149 MHz. Diese Funkanwendung ist eine bundesdeutscher Alleingang und NICHT europäisch harmonisiert. Im Gegenteil: Im Grenzbereich zu Polen darf hier nur die Hälfte der maximal erlaubten 1 Watt [[glossar:e:erp|Strahlungsleistung]] genutzt werden. Die Parameter sind wie folgt: * Effektive Strahlungsleistung: 1,0 Watt ERP * Frequenzbereich 149,0 bis 149,2 MHz im festen Kanalraster * 6 Kanäle Analog in [[glossar:f:fm|Frequenzmodulation]] im 12,5 kHz Raster * 12 Kanäle Digital in [[glossar:d:dmr|DMR]] im 6,25 kHz Raster * Die Antenne darf abgeschraubt und gewechselt werden. * Es dürfen keine Antennen mittels Koaxialkabel an das Funkgerät angeschlossen werden. * Ausschliesslich tragbare Handfunkgeräte inklusive tragbarer Stromversorgung * kein Anschluss an eine feste Stromversorgung zulässig * Keine Verschaltung mit anderen Funkanwendungen zulässig * Maximal 3 Minuten Sprechdauer sind einzuhalten und technisch durch einen [[glossar:t:tot|Timer]] im Funkgerät geregelt werden. Die Bundesnetzagentur hat die Regelungen für Freenet im Jahr 2025 massiv verschärft, angeblich um dem Missbrauch dieser Anwendung zu begegnen und Störungen zu unterdrücken, welche durch diesen Missbrauch entstanden sein sollen. Einsprüche gegen diese Verschärfung - vor allem gegen die [[glossar:t:tot|Sprechzeitbegrenzung]], welche einen Rückschritt in den Parametern bedeutet, wurde seitens der Funkergemeinde aktiv und langanhaltender Widerspruch (auch förmlich) eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat diese Einsprüche zwar quittiert (den Erhalt), aber bisher nicht weiter darauf regiert, sondern lediglich Androhnung von Kosten für den Widerspruch versandt.