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Initiative "Deutschland funkt! Bürgernotfunk für JEDERMANN"

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 Amateurfunkgesetz:\\ Amateurfunkgesetz:\\
-Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und **zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen** wahrgenommen wird;+"Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und **zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen** wahrgenommen wird". 
 + 
 +"Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 **gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen**".
  
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start.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/10 14:18 von dj1ng